Anträge auf Regelbuchänderungen (Antrag Regelbuchänderungen) können bis zum 1. August diesen Jahres bei der Bundesgeschäftsstelle eingereicht werde.
Anträge auf Regelbuchänderungen (Antrag Regelbuchänderungen) können bis zum 1. August diesen Jahres bei der Bundesgeschäftsstelle eingereicht werde.