AUSBILDUNG TURNIERFACHLEUTE STEWARDS

Bestimmungen und Aufgaben des EWU Stewards

  1. (1)  Gewährleistung von Fairness und Chancengleichheit durch gegenseitige Rücksichtnahme und das Akzeptieren der anerkannten Regeln
  2. (2)  Einhaltung des gültigen Regelbuchs aller Verantwortlichen sicherstellen
  3. (3)  Sicherstellung der Belange des Tierschutzes im Pferdesport
  4. (4)  Auskünfte zum Regelbuch erteilen
  5. (5)  Zur Sicherheit und Unfallverhütung beitragen

Merkblatt Stewards

Darstellung der EWU Steward Ausbildung

Zulassungsanforderungen für Stewardprüfungen

  •  Vollmitgliedschaft der EWU
  •  Vollendung des 23. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung
  •  Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate)
  • eigene reiterliche Turniererfahrung (LK3 und höher) oder mindestens WRA 3
  • mindestens eine eintägige Hospitation auf einem EWU-Turnier der Kat. C oder höher (noch vor dem Lehrgang)

Lehrgang für EWU-Stewards

Wochenendlehrgang mit 20 UE a 45 Minuten

Prüfung

Erfolgt am Ende des Lehrgangs

Hospitation

Mindestens eine weitere zumindest eintägige Hospitation bei einem EWU-Steward auf einem EWU-Turnier der Kat. C oder höher, ggf. weiter erforderliche Hospitationen werden durch die Prüfer festgelegt

EWU Richter können sich auf die Stewardliste aufnehmen lassen.

Berufung zum EWU Steward