AUSBILDUNG APO R- und T-Richterausbildung
Darstellung der EWU APO R-und T-Richterausbildung
Zulassungsanforderungen für R- und T- APO-Richterprüfungen
- Vollmitgliedschaft der EWU
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- einwandfreie charakterliche Haltung und Führung
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate)
- Trainer B oder höher, welcher mindestens drei WRA (3 und 4) geleitet hat oder als EWU-Prüfer mindestens drei Prüfungen abgenommen hat
Richterinformationstag
wird empfohlen
Richtergrundlagenseminar
Drei oder mehr Hospitationen/ Richten unter Aufsicht mit mindestens 15 PfU, 10 WRA 4 und 8 WRA 3 bei einem anerkannten EWU-Richter
Alternativ: EWU-Prüfer, die in den letzten drei Jahren mindestens 10 APO-Prüfungen mit insgesamt 10 WRA 4 und 8 WRA 3 abgenommen haben, brauchen keine Hospitationen nachzuweisen.
APO R-Richterprüfung
Ausbildung/ Voraussetzungen für APO T-Richter
- Nachweis, dass der Bewerber die Richterqualifikation R besitzt
- 10 abgenommene APO-Prüfungen
- Teilnahme an einem Lehrgang für APO-T-Richter
Trainer A, die mindestens 5 Trainerlehrgänge geleitet haben, können sich (unter den oben genannten Voraussetzungen) direkt zur T-Prüfung anmelden.
Auch hier müssen mindestens drei Hospitationen mit 15 Tr C und 12 Tr C absolviert werden.
Alternativ: innerhalb der letzten drei Jahre wurden als Prüfer mindestens 5 APO-Prüfungen mit 15 Tr C und 12 Tr B- Prüfungen abgenommen.