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Inklusion im Westernreitsport: Der Sportgesundheitspass

Der Sportgesundheitspass erklärt

Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, den Westernreitsport aktiv zu erleben – ob mit oder ohne Einschränkung.
Damit das auf dem Turnierplatz auch fair, sicher und reibungslos funktioniert, gibt es ein wichtiges Hilfsmittel: den Sportgesundheitspass für Menschen mit Behinderungen. Was genau dieser Pass regelt, wer ihn braucht und wie Du ihn beantragst, erfährst Du hier.

  1. Was ist der Sportgesundheitspass?

    Der Sportgesundheitspass ist ein offizielles Dokument, das von Reiterinnen und Reitern mit körperlichen, sensorischen oder geistigen Beeinträchtigungen beantragt werden kann.
    Er wird vom DKThR ausgestellt und ist für zwei Jahre gültig.

    Der Pass enthält Informationen darüber:

    • welche Beeinträchtigungen bestehen,

    • welche Hilfsmittel zugelassen sind (z. B. spezielle Zügel, Gerten, stützende Ausrüstung),

    • ob eine Begleitperson in der Prüfung erlaubt ist,

    • und ob z. B. eine verkürzte Prüfungsdauer notwendig ist.

    Wichtig: Der Sportgesundheitspass ist keine Sondergenehmigung im Sinne einer Bevorzugung. Er schafft gleiche Voraussetzungen – und ermöglicht eine faire, individuelle Bewertung durch das Richterteam.


    Welche Hilfsmittel sind erlaubt – und wie werden sie geregelt?

    Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse. Der Sportgesundheitspass berücksichtigt das – immer im Rahmen der sportlichen Fairness.

    Beispiele für zugelassene Hilfsmittel:

    • Gerte zur besseren Verständigung mit dem Pferd

    • Schlaufenzügel oder spezielle Zäumungen zur besseren Kontrolle

    • Begleitperson in der Showarena oder im Trail-Parcours

    • angepasste Hilfengebung, z. B. bei Beeinträchtigungen an Armen oder Beinen

    • individuell angepasster Sattel oder Halterungen

    Diese Hilfsmittel werden bei der Antragstellung geprüft und – sofern gerechtfertigt – im Pass dokumentiert. Auf dem Turnier dürfen dann ausschließlich diese genehmigten Hilfen verwendet werden. Richter und Veranstalter werden im Vorfeld informiert, um eine faire Beurteilung sicherzustellen.


    Beantragung, Kosten und Gültigkeit

    Die Beantragung erfolgt über das DKThR in Warendorf.
    Voraussetzung ist eine ärztliche Untersuchung, die durch ein sportmedizinisches oder funktionelles Gutachten ergänzt werden kann. Je nach Beeinträchtigung sind spezielle Formulare notwendig, z. B. für Seh- oder Mobilitätseinschränkungen.

    Gültigkeit:
    Der Pass ist zwei Jahre lang gültig.

    Kosten:

    • DKThR-Mitglieder: 30 €

    • Nichtmitglieder: 60 €

    • ggf. zusätzliche Arzt- und Klassifizierungskosten

    EWU-Kostenbeteiligung:
    Für Mitglieder der EWU Deutschland e. V. übernimmt der Verband 50 % der anfallenden Kosten, bis zu einem Maximalbetrag von 100 €.
    Das ist ein deutliches Zeichen für gelebte Inklusion im Westernreitsport.


    Was passiert auf dem Turnier?

    Mit dem Sportgesundheitspass bist Du optimal vorbereitet. An der Meldestelle legst Du ihn vor, damit das Richterteam und die Helfer über die zugelassenen Hilfsmittel informiert sind.

    Der Ablauf:

    • Das Richterteam erhält eine Hinweiskarte mit allen genehmigten Hilfen.

    • Du wirst regulär zur Prüfung zugelassen.

    • Deine individuelle Ausstattung oder Unterstützung wird fair berücksichtigt – ohne Bewertungsnachteil.

    Wichtig: Nur im Pass eingetragene Hilfsmittel dürfen genutzt werden. Spontane Änderungen auf dem Turnier sind in der Regel nicht möglich.


    Warum der Sportgesundheitspass ein wichtiger Schritt ist

    Inklusion ist kein Sonderweg, sondern Ausdruck einer starken, vielfältigen Westernreitsport-Gemeinschaft.
    Mit dem Sportgesundheitspass werden faire Bedingungen geschaffen – für alle Beteiligten.

    Die Vorteile im Überblick:

    • Rechtssicherheit für Reiter, Richter und Veranstalter

    • Transparente Kommunikation über zugelassene Hilfen

    • Faire sportliche Bewertung trotz unterschiedlicher Voraussetzungen

    • Mehr Teilhabe am Turniergeschehen

    • Weniger Barrieren, mehr Miteinander


    Was die EWU Deutschland e. V. unternimmt

    Die EWU setzt sich seit vielen Jahren für Teilhabe und Gleichberechtigung im Westernreitsport ein.
    Der Sportgesundheitspass ist ein fester Bestandteil dieser Bemühungen.

    Unsere Maßnahmen:

    • finanzielle Beteiligung an den Ausstellungskosten

    • Information und Beratung über Antrag und Abläufe

    • Unterstützung bei der Organisation inklusiver Turniere

    • enge Zusammenarbeit mit dem DKThR und anderen Verbänden

    Wenn Du als Reiterin oder Reiter mit Behinderung an einem EWU-Turnier teilnehmen möchtest, unterstützen wir Dich gerne – persönlich, vertraulich und unkompliziert.


    Häufige Fragen (FAQ)

    Was kostet der Sportgesundheitspass?
    → Für DKThR-Mitglieder 30 €, für Nichtmitglieder 60 €. Hinzu kommen ggf. Arzt- oder Klassifizierungskosten. Die EWU übernimmt 50 %  der anfallenden Losten bos zu einer Maximalhöhe von 100 €.

    Wie lange ist der Pass gültig?
    → Zwei Jahre.

    Welche Hilfsmittel können eingetragen werden?
    → Je nach Bedarf z. B. Gerte, Schlaufenzügel, Begleitperson oder spezielle Zäumung.

    Wo beantrage ich den Pass?
    → Direkt beim DKThR in Warendorf. Alle Formulare und Informationen findest Du auf der Website des DKThR.

    Brauche ich den Pass auch für kleinere EWU-Turniere?
    → Ja, wenn Du Hilfsmittel nutzen möchtest, die außerhalb des Reglements liegen. Nur mit dem Pass ist das regelkonform.

    Wer erfährt von meinem Pass?
    → Nur das Richterteam und die Meldestelle. Deine Daten werden vertraulich behandelt.

    Kann ich damit an EWU-Meisterschaften teilnehmen?
    → Ja, sofern die weiteren Startvoraussetzungen erfüllt sind und die Prüfungen mit den eingetragenen Hilfsmitteln geritten werden können.


    Weiterführende Informationen


    Du hast Fragen?
    Dann melde Dich gerne bei uns – wir beraten Dich vertraulich und unkompliziert.
    Gemeinsam sorgen wir dafür, dass jeder Mensch im Westernreitsport seinen Platz findet – gleichberechtigt und willkommen.

    EWU Deutschland e. V.
    info@ewu-bund.de

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