/ by /   Allgemein, Jugend, Landesverbände / 0 comments

Beiträge: Abgabe Ermässigungsbescheinungen bis 20.01.2024

Volljährige EWU-Erstmitglieder, die sich in einer Schul- oder Studien Erstausbildung befinden, sowie jene, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem Schwerbehinderungsgrad von nicht unter 50% bis spätestens 20. Januar eines jeden Abrechnungsjahres gegenüber der Bundesgeschäftsstelle verifizieren, erfahren eine signifikante Beitragsermäßigung im Einklang mit der gültigen Beitragstabelle.

Nutzt die Gelegenheit bis zum 20. Januar 2024, eure Unterlagen für die Beitragsermäßigung bei der Bundesgeschäftsstelle einzureichen!
Der Einzug der Mitgliedsgebühren erfolgt im Februar. Bitte überprüft eure Kontodaten und sorgt für ausreichende Deckung auf dem Konto um unnötige Gebühren zu vermeiden.

EWU Beitragsordnung

SHARE THIS