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Einzug Mitgliedsgebühren 2021

Im Laufe des Februars wird der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2021 von der EWU Bundesgeschäftsstelle eingezogen.

  • Stimmen die Kontonummer und eure persönlichen Daten noch ? Falls nicht, aktualisiert sie bitte in eurem MSS. (Mein Profil-Button Geld unten rechts)
    Denkt bitte daran, dass Euer Konto die notwendige Deckung aufweist, damit Euch nicht unnötige Gebühren auferlegt werden!
  • Um den ermäßigten Beitrag  (Schüler, Studenten, Azubis, Menschen mit Behinderung ab 50 %) in Anspruch nehmen zu können, wird  jährlich eine gültige Bescheinigung zum Nachweis benötigt. Falls diese Bescheinigung für 2021 noch nicht bei der BGS vorliegt bitte umgehend bis zum 04.02.2021 an info@ewu-bund.de nachreichen.

 

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