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Fit fürs Turnier: Überprüfung Einträge MSS und Equidenpass

Planst du, mit deinem Pferd an Turnieren der Ersten Westernreiter Union (EWU) teilzunehmen? Dann gibt es einige wichtige Punkte, die du kennen solltest. Wir erklären dir, ab wann eine Turnierpferde-Registrierung erforderlich ist, wie du diese durchführst und warum der Equidenpass ein wichtiges Dokument auf dem Turnier ist.

Wann ist eine Turnierpferde-Registrierung erforderlich?
Je nachdem, in welcher Leistungsklasse (LK) du an den Start gehen möchtest, gelten unterschiedliche Regeln für die Registrierung deines Pferdes bei der EWU:

LK 5: Hier kannst du noch ohne eine Turnierpferderegistrierung starten.
LK 4 bis LK 1: Ab der Leistungsklasse 4 ist eine Registrierung deines Pferdes als Turnierpferd notwendig.
Sonderprüfungen: Auch wenn du in einer Sonderprüfung startest, müssen Pferde ab der LK 4 registriert sein.

Wie kannst du dein Pferd registrieren?
Die EWU bietet dir zwei bequeme Wege zur Registrierung deines Turnierpferdes.

Mitglieder-Self-Service (MSS)
Seit mehr als drei Jahren kannst du den Mitglieder-Self-Service auf der Website mss.ewu-bund.de nutzen.
Hier kannst du:

  • Eine Mitgliedschaft beantragen oder verlängern
  • Dein Pferd für Turniere registrieren
  • Daten deiner Pferde pflegen (z.B. Lebensnummer, Transpondernummer, Stalldaten)
  • Dich für Turniere anmelden

Registrierung per Formular
Alternativ kannst du die Turnierpferderegistrierung auch klassisch per Formular durchführen.
Das benötigte Formular findest du unter Pferderegistration.pdf auf ewu-bund.com.

Wichtige Details zur Nutzung des Mitglieder-Self-Service
Um den MSS nutzen zu können, musst du zunächst einen Account anlegen. Dies gilt für bestehende Mitglieder, Neumitglieder sowie Nichtmitglieder. Die Registrierung ist einfach und ermöglicht dir, zahlreiche Aktionen online durchzuführen.

Wichtig zu wissen:
Datenpflege und Registrierungen sind nur für die Person möglich, die als Besitzer beim jeweiligen Pferd hinterlegt ist.
Jugendliche benötigen eine spezielle Einwilligung, um online nennen zu können. Das entsprechende Formular findest du hier.

Der Zugang zum MSS 

Gehe zu mss.ewu-bund.de.
Wähle „Neuer Zugang“ und folge den Anweisungen.
Besondere Hinweise
Bestätigungscode: Wenn du nicht bei jedem Login einen Bestätigungscode erhalten möchtest, setze einfach ein Häkchen bei „30 Tage angemeldet bleiben“.
EWU App: (Derzeit im Update!) Die EWU mobile App spiegelt den MSS-Bereich wider, allerdings mit einigen Einschränkungen (z.B. kein Anlegen von Accounts oder Registrieren von Pferden möglich).

 

Equidenpass Um an Turnieren teilnehmen zu können muss das Pferd einen Equidenpass besitzen.

Der Equidenpass (Pferdepass) ist ein elementar wichtiges Dokument. Die Einführung dieses Dokumentes basiert auf der EU-Verordnung 504/2008, wonach alle Pferde identifizierbar sein müssen und binnen 6 Monaten nach ihrer Geburt einen Equidenpass benötigen. Der Pferdebesitzer ist dafür zuständig die Daten des Pferdepasses immer aktuell zu halten.

Der Equidenpass ist nicht nur ein wichtiges Dokument, das euer Pferd eindeutig identifiziert, sondern erfüllt auch entscheidende Funktionen für die Gesundheit und Sicherheit aller Pferde auf dem Turnier.

Hier sind einige Gründe, warum der Equidenpass so wichtig ist:

  1. Identifikation: Der Pass hilft dabei, euer Pferd eindeutig zu identifizieren.
  2. Impfnachweise: Er enthält alle notwendigen Impfungen, die für die Teilnahme an einem Turnier erforderlich sind. Dies ist entscheidend, um die Gesundheit aller Pferde auf dem Gelände zu schützen.
  3. Rechtliche Anforderung: Nicht zuletzt ist das Mitführen des Equidenpasses bei öffentlichen Veranstaltungen eine gesetzliche Anforderung innerhalb der EU.

Immer aktuell halten:
Nach Erwerb eines Pferdes muss der Besitzwechsel
unverzüglich innerhalb von 30 Tagen angezeigt werden, damit er im  Equidenpass eingetragen werden kann.

Bei Besitzwechsel ist die Angabe der Tierhalternummer notwendig. Alle Tierhalter (sowohl gewerblich als auch privat) benötigen diese Betriebsnummer.
Für aktive Turnierreiter gilt zudem, dass die Tierhalternummer einem Turnierveranstalter bekannt sein muss.
Um Seuchen und übertragbare Krankheiten bei Equiden schneller eindämmen zu können, sind die Turnierveranstalter angehalten eine Liste zu führen , aus der  die entsprechenden Angaben für die  Veterinärämter hinterlegt werden.

Die Tierhalter/Betriebsnummer kann bei den Veterinärämtern der Landkreise beantragt werden. Jeder Stallbesitzer muss eine haben.

Unterschied Pferdebesitzer/ Pferdehalter

Tierhalter gemäß VO(EU)2015/262

  • Halter: jede natürliche oder juristische Person, die im Besitz von Equiden (auch Einzeltier) bzw. für deren Haltung zuständig ist, und zwar unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich bzw. befristet oder unbefristet (z.B. während eines Transportes, auf Märkten, bei Wettkämpfen, Rennen oder kulturellen Veranstaltungen).
  • Eigentümer: die natürlichen oder juristischen Personen, deren Eigentum die Equiden sind
  • Da nach Unionsrecht und einzelstaatlichem Recht der Eigentümer nicht notwendigerweise mit der Person übereinstimmt, die für den Equiden verantwortlich ist, sollte klargestellt werden, dass in erster Linie der Halter des Equiden, der auch der Eigentümer sein kann, aber nicht sein muss, für die Identifizierung der Equiden gemäß der vorliegenden Verordnung zuständig ist (aus den Erwägungsgründen)

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