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EWU Herbsttagung

EWU Herbsttagung

Die Herbsttagung der EWU Deutschland mit Länderratssitzung und Delegiertenversammlung fand am 15./16. November 2025 mit über 50 stimmberechtigten Teilnehmern statt. Länderrat und Präsidium trafen sich in Präsenz, während zur Delegiertenversammlung die Teilnahme auch online möglich war. Im Mittelpunkt standen Rückblicke auf das Jahr 2025, Einblicke in laufende Projekte und ein Ausblick auf das Jahr 2026.

Präsidium und Mitgliederentwicklung
Monika Aeckerle eröffnete die Sitzung und gab einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage im Verband. Besonders erfreulich zeigte sich die Mitgliederentwicklung mit einem deutlichen Anstieg in den Mitgliederzahlen. Ein besonderes Augenmerk liegt weiterhin auf dem Nachwuchs: Der Kids-Club zählt aktuell 388 Mitglieder und auch die Zahl der jugendlichen Erst- und Familienmitglieder ist gestiegen.

Turniersport
Im Jahr 2025 wurden auf den Turnieren der EWU Deutschland insgesamt 62.440 Starts gezählt. Die Ranch Riding behauptet sich dabei als unangefochtene Lieblingsdisziplin. Direkt dahinter folgt die Western Ranch Rail, die in der vergangenen Saison an der WHS und dem Trail vorbeigezogen ist und sich nun den zweiten Platz im Ranking sichert. Diese Entwicklung zeigt, wie stark die Ranch-Klassen im Verband verankert sind und wie konsequent die Reiter diese vielseitigen Prüfungen annehmen. Im Jahr 2025 zeigt sich ein lebendiges Turniergeschehen in allen Landesverbänden. Baden-Württemberg führt das Ranking mit insgesamt fünfzehn Veranstaltungen an. Bayern und Westfalen folgen mit jeweils dreizehn Turnieren, dicht gefolgt von Niedersachsen/Hannover mit zwölf. Auch Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen tragen maßgeblich zum bundesweiten Angebot bei. Die Zahlen verdeutlichen, wie breit die EWU in der Fläche aufgestellt ist und wie engagiert die Landesverbände das Turnierangebot für ihre Mitglieder gestalten. Für das Jahr 2026 wurden 39 A+Q Termine genehmigt.

Monika Aeckerle blickte in ihrem Rückblick auf eine gelungene German Open 2025 zurück. Die German Open 2025 verzeichnete insgesamt 536 Nennungen mit 1969 Starts. Für die kommenden Jahre ist eine Anpassung der Prüfungsverteilung geplant. Ziel ist es, die Abläufe während der Veranstaltung noch effizienter zu gestalten und den logistischen Aufwand für Reiter, Pferde und Helfer zu optimieren.

Die Termine für die nächsten German Open stehen bereits fest: Die Veranstaltung findet im Jahr 2026 vom 11. bis 20. September und im Jahr 2027 vom 17. bis 26. September statt. Diese langfristige Planung soll allen Beteiligten – von den Teilnehmern über die Landesverbände – eine frühzeitige und verlässliche Organisation ermöglichen.

Die digitale Weiterentwicklung des Verbandes spielt eine zentrale Rolle im Turnierwesen. Besonders hervorzuheben war das neue digitale Scoringsystem, das auf der German Open 2025 erfolgreich eingesetzt wurde und auch 2026 weiter ausgerollt wird.

German Open 2026
Für 2026 wurde die Disziplin Trail als High Prize Disziplin sowie als EWU Sport Award Disziplin festgelegt.

Im Rahmen der German Open 2026 werden die Mannschaftsmeisterschaften in den Disziplinen Ranch Riding, Reining, Western Pleasure, Western Horsemanship und Showmanship at Halter jeweils für Jugendliche und Erwachsene ausgetragen.

Jugend
Patrick Brueggen stellte die Aktivitäten der Jugendarbeit vor. Das Bundesjugendcamp (BUJU) 2025 war ein voller Erfolg. Für das Jahr 2026 ist das BUJU von 16. bis 19. April geplant – erneut in Kreuth, das sich als idealer Veranstaltungsort bewährt hat. Drei Trainer konnten bereits verpflichtet werden: Rabia Bakri, Jasmin Andersdotter und Linda Leckebusch-Stark. Am 3. Dezember 2025 findet zudem ein virtuelles Treffen der Jugendwarte statt.

Als neue Maßnahme zur Nachwuchsförderung wurde ein Abzeichen Programm für Kinder vorgestellt. Der sogenannte „Pony-Star” wird in Bronze, Silber und Gold vergeben und richtet sich an die jüngsten Reiter im Verband.

Digitalisierung und IT
Christian Müllers Bericht beleuchtete die Fortschritte im Bereich IT. Neben den bereits erwähnten digitalen Scoringlösungen wurde auch die neue EWU-App für 2026 fertiggestellt und zur German Open eingeführt. Die Meldestellen wurden mit Videoschulungen unterstützt, um neue Helfer zu gewinnen und die Abläufe zu vereinfachen.

Finanzen
Sabine Knödel berichtete aus dem Finanzressort und stellte dar, dass die finanzielle Lage der EWU weiterhin stabil ist. Die Zahlen aus dem laufenden Jahr zeigen, dass der Verband auf solidem Grund steht. Einnahmen und Ausgaben entwickeln sich kontrolliert.

Die Kassenprüfung wurde von Stefanie Ruppaner und Maike Sprung durchgeführt. Sie bescheinigte eine ordnungsgemäße und vollständige Buchhaltung.

Nach Vorstellung des Kassenprüfberichts wurde über die Entlastung des Präsidiums abgestimmt. Alle Vorstandsmitglieder wurden 2025 durch die Delegiertenversammlung entlastet.

Ausbildung
Petra Roth-Leckebusch berichtete ausführlich über die Entwicklungen im Bereich Ausbildung. Die EWU konnte im Jahr 2025 acht neue Trainer A ausbilden. Zu den Absolventen gehören Nadja Bach, Felix Kassen, Sabrina Lange-Möller, Helen Leckebusch, Andrew Pluntke, Sabrina Schuler, Alina Schumacher und Kathrin Summer.

Für 2026 kündigte sie die Einführung einer neuen Trainer C Basissport-Ausbildung an, die sich an Ausbilder richtet, die außerhalb des Leistungssports tätig sind.

Positives Feedback kam von den als Pilotprojekt durchgeführten Ergänzungsqualifikation für Trainer, die 2025 durchgeführt wurden. Weitere Termine sind für Horsemanship (Februar/März 2026) und Reining geplant.

Als neues Projekt ist ein Ausbilder-Zertifikat für Trainer A in Planung.

Im Zuge der Aktualisierungen im Ausbildungsbereich wurden die Merkblätter erweitert und inhaltlich abgestimmt. Neu aufgenommen wurden das Leistungsabzeichen WRA6 Ranch Riding sowie das Geländeabzeichen WRA5. Die Durchführungshinweise für den Pferdeführerschein Umgang wurden in das Merkblatt für Lehrgangsleiter und Richter beziehungsweise Prüfer integriert, um Abläufe und Anforderungen noch klarer zu bündeln. Der Fragenkatalog wurde vollständig überarbeitet und erscheint 2026 in neuer Form.

Der Ausbildungsausschuss tagt regelmäßig (ca. alle sechs Wochen per Zoom), die nächste Klausurtagung findet am 23. Januar 2026 in Nümbrecht statt.

Richtwesen
Yvonne Steinbock stellte die Arbeit der Richterkommission vor. Im Jahr 2025 wurden vier neue Richter der Kategorie C/D und drei der Kategorie A/B ausgebildet. Außerdem wurden neue und überarbeitete Pattern für Jungpferde und Youngstars vorgestellt. Auf der Richterhauptversammlung wurde Nicolas Bitsch als drittes Mitglied der Kommissionsleitung bestätigt. Für ihre langjährige Richter-Tätigkeit wurden Andrea Scheper (20 Jahre) und Heinrich Hinterthan (40 Jahre) geehrt.

Neue Richter 2026
C/D Richter: Jennifer Klugmann, Kim Lena Voß, Linda Götz, Marielle Paas
A/B Richter: Anja Breunig, Kerstin Wehnes, Nicolas Bitsch
APO-R-Richter: Cornelia Rudolph, Nicklas Meinerzhagen, Sonja Wetzka, Desiree Gröger-Dick

Stewards
Stefanie Ruppaner berichtete für die Stewardkommission. Die Stewardstruktur der EWU wurde 2025 weiterentwickelt: Derzeit stehen 47 aktive Stewards auf der Liste, 39 davon waren im vergangenen Jahr im Einsatz. Sechs neue Stewards haben Anfang 2025 ihre Prüfung erfolgreich abgelegt, zwei davon wurden bereits berufen. Mit Benjamin Straßburg wurde zudem ein weiteres Mitglied in das Team der Chefstewards aufgenommen, das nun aus fünf Personen besteht.

Die überarbeitete Stewardausbildung wurde vorgestellt. Sie soll künftig deutlich praxisnäher gestaltet werden und den Bedarf der Stewardanwärter stärker in den Mittelpunkt rücken. Im Zuge der Überarbeitung wurde die bisherige Trennung zwischen Stewardordnung und Merkblatt aufgehoben. Alle Inhalte wurden in der Stewardordnung zusammengeführt, Doppelungen entfernt und die Regelungen klar strukturiert.

Auf der German Open 2025 waren zehn Stewards im Einsatz. Dadurch konnten die Reithallen sowie die Außen- und Longierplätze sowie die Stallungen zuverlässig abgedeckt werden.

Bei der Wahl wurden Stefanie Ruppaner als 1.Stewardsprecherin und als 3. Stewardsprecher Jürgen Vogel bestätigt.

Die nächste Fortbildung mit Stewardversammlung findet am 17. und 18. Oktober 2026 in Frankfurt statt.

Personalien
Der Vorsitzende des EWU-Länderrats Christian Kernbach stellte sein Amt aus persönlichen Gründen zur Verfügung. Er wurde vom Präsidium und Länderrat mit dem Dank für seine geleistete Arbeit verabschiedet. Den Vorsitz übernimmt ab sofort Manuel Fleckenstein. Der Vorsitz des EWU-Schiedsgerichts wurde mit Dr. Kristin Mütze, Justiziarin der FN, neu besetzt. Sie folgt damit auf Dr. Wann.

Termine 

03.12.2025 Jugendwartetreffen online
05.01.2026 Richterinfotag – Nicolas Bitsch
17./18.01.2026 Grundlagenseminar online – Hugo Sieberhagen, Yvonne Steinbock
23.01.2026 Ausbildungsausschuss Klausurtagung
31.01 – 01.02.2026 Grundlagenseminar Bad Iburg – Andrea Scheper
07.02.2026 Seminar SSH – Constance Boldt
21./22.02.2026 Jungrichterseminar – Monika Aeckerle, Yvonne Steinbock
16.–19.04.2026 BuJu Kreuth
13.–17.05.2026 Richterprüfung Kreuth – Andrea Scheper, Constance Boldt
30.07.–02.08.2026 BUHO Erwachsenencamp Lamspringe
11.–20.09.2026 German Open
17./18.10.2026 Stewardversammlung Frankfurt Thema: Gangarten / Bewegungsqualität mit Dr. Bärbel Klein
23.10.2026 Richterhauptversammlung
24./25.10.2026 Richterpflichtfortbildung Thema: Ranch Riding
17.–26.09.2027 German Open

Regelbuch/Regeländerungen
Genehmigte Regelbuchanträge 2026

§ 20 – Seite 15 Vorgezogener Nennschluss
(11) Bei einem ausgesprochenen Nennstopp oder dem Vorziehen eines Nennschlusses vor dem ausgeschriebenen Nennschluss, hat der Teilnehmer weiterhin die Möglichkeit bis zum eigentlichen Nennschluss, der in der Ausschreibung veröffentlicht ist, seine Nennung kostenfrei zu stornieren.

§ 90 – Seite 34 Ergebnisse
(2) Sollte die Meldestelle die Unterlagen nicht rechtzeitig an die EWU senden oder diese unvollständig sein, wird von der EWU dem Turnierveranstalter eine Gebühr in Rechnung gestellt. Die Genehmigung eines zukünftigen Turniers kann sodann versagt werden.

§ 90 – Seite 34 Programmheft
Folgende Unterlagen sind von der Meldestelle in der Woche nach dem Turnier an die BGS zu senden:
1. Programmheft (nur wenn nicht elektronisch in der Meldestellensoftware hinterlegt)
2. Originale der Richterkaten, Scoresheets
3. Richterbeurteilungsbogen
4. Vom Ringsteward unterschriebene Starterlisten
5. Stewardbeurteilungsbogen (nur wenn der Steward einen Beurteilungsbogen ausfüllt)
6. Opt. Ringstewardbeurteilungsbogen

§107 – Seite 39 Stewardeinsätze
(6) Ein EWU-Steward darf auf der gleichen Anlage max. 2 Turniere pro Jahr für max. zwei aufeinanderfolgende Jahre betreuen. Ausnahme: Doppelshow

§ 139 – Seite 52 Kinesio-Tape = geändert in Sporttapes jeglicher Art

§ 10 Abs. 1
“Turniere der Kategorie DM liegen in der Verantwortung der EWU und hierfür zuständig ist ausschließlich das Präsidium. Mit der Ausschreibung zur DM legt das Präsidium der EWU die Bestimmungen der DM fest, wobei diese vom Regelbuch abweichen können. Hierbei hat das Präsidium der EWU die Möglichkeit, im Rahmen des Qualifikationsmodus für die DM ebenfalls festzulegen, dass in einer Disziplin (jun./sen./Jugend) eine Deutsche Meisterschaft nur durchgeführt wird, wenn sich mindestens 20 Reiter-Pferd-Kombinationen qualifiziert haben.“

§286 (10)
Optional kann die Deutsche Meisterschaft in der WCH auch nur alle zwei Jahre durchgeführt werden.

§ 11 (6)
In der Disziplin Working Cow Horse werden Qualifikationsergebnisse, die auf AQ Turnieren nach der jeweiligen Deutschen Meisterschaft erzielt werden, als Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft des folgenden Turnierjahres anerkannt, sofern sie den gültigen Score-Anforderungen entsprechen.

§11 (7)
Jungpferde, die unter 4 Jahren unter dem Sattel geshowt wurden, dürfen auf A+Q Turnieren nicht mehr in den Jungpferdeklassen vorgestellt werden.

§12 (17)
Jungpferde, die unter 4 Jahren unter dem Sattel geshowt wurden, dürfen auf B Turnieren nicht mehr in den Jungpferdeklassen vorgestellt werden.

§12 (16)
Nicht einbezahlte Jungpferde können auf Landesmeisterschaften keinen Titel „Bestes Jungpferd“ oder „Champion“ erhalten

§270 (6)
Aus den JUPF Klassen (BA, TH, RR, RN) können pro Turnier alle 4 Klassen gestartet werden. Bei Qualifikation in 4 Klassen für die German Open, muss man sich für 3 Disziplinen entscheiden. Wenn alle 4 Klassen qualifiziert sind, muss eine davon entfallen.

§12 (8)
Werden auf Landesmeisterschaften A- und B-Klassen zusammengelegt, wird der beste Jugendliche – auch wenn er nicht platziert ist, aber den Qualifikationsscore der German Open erreicht hat – Landesmeister.

Redaktionelle Änderungen

§ 133 – Seite 46 – Ausrüstungstabelle
Häkchen raus bei Wanderreithut WT
Häkchen raus bei WT in allen Leistungsklassen

§323 – Besondere Bestimmungen der Disziplin WRR
(5) In den LK 4 und 5 (LK 5 als Sonderprüfung)
(7) Bewertet wird in der LK 4 (und 5 als Sonderprüfung)

§ 337 Allgemeine Ausführungen zu Sonderprüfungen
(4) Es gilt folgende EWU-Sonderprüfungen
6. Western Ranch Rail LK 5 (fehlte bisher in der Auflistung)

§ 55 Absatz 2
Scoresheets sind in allen Disziplinen zu verwenden, mit Ausnahme der WPL, den WT Klassen sowie der Führzügelklasse.
Wurde ergänzt um die WRR – diese fehlte bisher hier

§ 44 Leistungsklasse 5
Wurde angepasst auf:
(1) Teilnehmer der LK 5 müssen keine EWU Mitglieder sein.
Ihre Pferde müssen nicht bei der EWU als Turnierpferd registriert sein.
Für die Teilnahme am Turnier müssen sie sich und ihr Pferd unter mss.ewu-bund.de anmelden.

§45, §46, §47, §48
Hier wurde der Wortlaut „Ihre Pferde müssen bei der EWU registriert sein“ angepasst auf „Ihre Pferde müssen bei der EWU als Turnierpferd registriert sein“

§ 279 – YS Reining Pattern
Die Auswahl der Pattern wurde erweitert auf 5, 6, 8 oder 13

§ 131 (1)
Zusatzformulierung zum Helm: Der Kinnriemen des Helms muss enganliegend verschnallt werden, um ein Verrutschen oder ein Abstreifen während eines möglichen Sturzes zu vermeiden.

§ 99
wurde der Wortlaut geändert von „Der Richter muss nach dem Turnier einen Turnierbeurteilungsbogen an die BGS senden“ in „Der Richter muss nach dem Turnier negative Erfahrungen/Situationen/Begebenheiten an die BGS senden“. Dies wurde auch bei den Stewards vom Wortlaut her angepasst

Ausrüstung:
Griffe dürfen in der Führzügelklasse am Sattel befestigt werden

§332 (4) neu
4. In der Führzügelklasse ist das Festhalten an diesen Griffen zulässig
In allen weiteren Klassen bleibt das Festhalten am Sattel verboten
In diesen Klassen sind die Griffe am Sattel verboten § 139 neu 12.

Anträge aus der Richterschaft

Western Riding: § 234 (1) soll durch folgenden Text ersetzt werden:
Für alle Pattern, bei denen entweder eine andere Arenagröße als 20×40 m gilt oder die nur für bestimmte Altersklassen der Pferde bzw. Leistungsklassen der Reiter zugelassen sind, ist eine entsprechende Kennzeichnung im Patternbook erforderlich. (Die Arenagröße sowie Leistungsklasse der Reiter und Pferdealter sind den jeweiligen Pattern zu entnehmen.)

Western Riding : § 238
Auch für die neuen Pattern soll eine Zeichnung mit den Wechselzonen auf der Diagonalen angefertigt werden.

Ranch Riding § 244 (1) 5.
„Es müssen die Pattern genutzt werden, die auf der Homepage veröffentlicht sind“ streichen
Es dürfen (außer in den Q- und M- Klassen) gerne eigene Pattern verwendet werden – ist unter § 153 beschrieben.

Beeinflussung des Pferdes mit der Hand § 155
Wiederholte Beeinflussung des Pferdes durch das Berühren mit der Hand
In allen anderen gescorten Disziplinen Penalty 5/10: Jegliches Beeinflussen des Pferdes durch das Berühren mit der Hand

Verweigern: § 155 sechster Punkt:
Verweigern gegenüber den reiterlichen Hilfen in dem Maß, dass eine Verzögerung des Patterns die Folge ist. Streichen

Änderung § 228 (4), 247 (3), 346 (3):
Erstes Verweigern, Wegdrängen vom Hindernis von mehr als 4 Tritten (zwei Schritten) in die falsche Richtung oder der Versuch, einem Hindernis durch Scheuen auszuweichen sowie das Verweigern gegenüber den reiterlichen Hilfen in dem Maß, dass eine Verzögerung des Patterns die Folge ist…
Zweites Verweigern, Wegdrängen vom Hindernis von mehr als 4 Tritten (zwei Schritten) in die falsche Richtung oder der Versuch, einem Hindernis durch Scheuen auszuweichen sowie das Verweigern gegenüber den reiterlichen Hilfen in dem Maß, dass eine Verzögerung des Patterns die Folge ist…

Trail: § 225 (2)
3. … Bei Erhöhungen muss der Abstand 60 cm betragen

§ 225 (2)
9. Bei Kombinationen von Brücke/Schrittstangen bzw. Schrittstangen/Brücke sollte der Mindestabstand 120 cm, bei ausreichend Platz 180 cm betragen.
Hier ist die Anzahl der Schritte zwischen Brücke und Stange nicht vorgegeben.

Trail § 225 13.
Die Durchmesser von Volten sollten für LK 1-3 folgende Mindestmaße betragen:
Walk 5 m, Jog 8 m, Lope 8,50 m
und für LK 4-5:
Walk 5 m, Jog 10 m, Lope 12 m.

§ 228 (2) dritter Unterpunkt – den Satz ergänzen:
…, dies gilt nicht auf gebogenen Linien, es sei denn es ist ausdrücklich vorgeschrieben.
Zwischen der Brücke und der letzten Stange davor bzw. der ersten Stange danach wird die Anzahl an Schritten nicht vorgegeben.

§ 228 (5) Penalty 0:
Eine Schlaufe, wie sie z.B. am Ende eines Seiltores vorkommt, wird über das Handgelenk gezogen.

§ 182 c (neu) Box:
Es ist ein Turn, eine Vorhand- bzw. Mittelhandwendung oder eine Volte erlaubt.

§ 163 (1) und (2):
Penalty 3 hinzufügen

§ 343 (1) 9. (neu)
Ein Seiltor ist nicht zugelassen.

Redaktionelle Änderungen:
§ 99 5. Streichen

Ausrüstung: Westernsattel: § 134 (1) 3.
… er hat einen Baum, unabhängig vom Material

SUHO: Verschiebung des Pen 0 für „keinen fliegenden Wechsel im WR-Teil“
Das aktuelle RB 2025 beschreibt „Pattern und deren Bestimmung“ einen Penalty.
§ 262 (3) löschen und dafür in § 265 Penaltys der Disziplin SUHO einfügen Penalty 0 / Wird im Western-Riding-Abschnitt nicht zumindest ein fliegender Galoppwechsel gezeigt

Klarstellung „Random Bit Check“
Das RB 2025 widerspricht sich aktuell:
§253, 3. kann / sollte entfernt werden

Anträge aus der Stewardschaft
§106 (5) Die weiteren Aufgaben werden durch die Stewardordnung geregelt“
§ 106 (6): Jegliches Geschehen außerhalb der offiziellen Abreitezeiten fällt nicht in den Verantwortungsbereich des EWU-Stewards.
§ 107 (5) Bei respektlosem Verhalten gegenüber dem Steward kann dieser ohne vorherige Verwarnung direkt eine gelbe Karte erteilen. Wiederholt respektloses Verhalten kann zu einer roten Karte und damit zu einem Turnierausschluss führen.
§107 (6) Weiteres regelt die Stewardordnung und die Rechtsordnung der EWU.
§ 108 (5): „Der Steward ist berechtigt, eine Kamera bei sich zu tragen und diese nach seinem Ermessen einzusetzen. Er ist berechtigt, auf dem gesamten Turniergelände Ton- und Videoaufnahmen zu machen.“

§ 53 (1)
Jeder Teilnehmer hat die von der Meldestelle ausgegebenen Startnummern in Prüfungen, auf dem Abreiteplatz und dem gesamten Turniergelände sichtbar zu tragen, soweit er sich mit dem Pferd dort bewegt.

§ 145
Jeder Benutzer des Abreiteplatzes muss beim Abreiten und Führen sowie beim Longieren die für dieses Turnier zugeteilte Startnummer dieser Pferd-Reiter-Kombination sichtbar tragen.

Die nicht genehmigten Regelbuchanträge sind hier nicht aufgeführt. Anfragen dazu bitte an die BGS per E-Mail senden.

 

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